Kleinprojekte (Gesuchssumme bis CHF 50,000)

Für Projekte, deren Gesuchssumme CHF 50,000 nicht übersteigt, kommt ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren zur Anwendung.

Im Rahmen der Kleinprojekte werden Projekte in den folgenden Kategorien unterstützt:

  • ICT Grundlagenforschung: Entwicklung neuer Modelle und Methoden
  • ICT Anwendungsprojekte: Anwendung etablierter ICT Methoden in einem neuen und innovativen Kontext
  • Forschung über ICT: Erforschung der Effekte von ICT auf die Gesellschaft
  • ICT Bildung: ICT Bildungsprojekte sowie Informatik-Didaktik Forschung

Übergreifende Kriterien:

Alle Projekte werden anhand der folgenden Hauptkriterien bewertet:

  • Liegt ICT im Kern des vorgeschlagenen Projektes?
  • Kann erwartet werden, dass das Projekt eine langfristige Wirkung in der Schweiz und allenfalls sogar international entfaltet (Multiplikator-Effekt)?
  • Dient das Projekt gemeinnützigen Zielen mit Wirkung in der Schweiz?
  • Überzeugt das Projekt inhaltlich und qualitativ, sind die notwendigen Kompetenzen im Projektteam vorhanden?

Zusätzliche, kategorie-spezifsiche Kritieren:

ICT Grundlagenfoschung:
  • Werden verallgemeinerbare Erkenntnisse im Bereich der ICT Grundlagen angestrebt?
  • Werden durch das Projekt Voraussetzungen für konkret geplante grössere Vorhaben geschaffen (z.B. Vorbereitung eines SNF- oder Horizon-Antrags)?
ICT Anwendungsprojekte:
  • Werden übertragbare Methoden im Bereich der ICT angestrebt?
  • Hat die ICT Anwendung im betroffenen Bereich potentiell transformative Wirkung?
  • Werden durch das Projekt Voraussetzungen für konkret geplante grössere Vorhaben geschaffen (z.B. Vorbereitung eines InnoSuisse Antrags oder einer Industriepartnerschaft)?
Forschung über ICT:
  • Gibt es klare Wirkungsziele in Bezug auf die Schweizer Gesellschaft?
  • Besteht das Potenzial für nationale Wirkung?
  • Hat die ICT im untersuchten Bereich eine potenziell transformative Wirkung?
ICT Bildung:
  • Ist das Vorhaben eingebettet  in das Schweizer Bildungssystem und werden relevante bildungspolitischer Akteure einbezogen?
  • Besteht das Potenzial für nationale Wirkung?
  • Verfügt das Projektteam über Zugang zu den nötigen Informatik-Didaktik Kompetenzen und ICT-Fachwissen?

Ausschlusskriterien:

Nicht bewilligt werden insbesondere

  • Kleinprojekte, welche die Fortsetzung eines früher bewilligten Kleinprojektes darstellen (keine Aufteilung grösserer Projekte in eine Folge von Kleinprojekten)
  • Kleinprojekte, die ganz oder in Teilen von einer anderen Förderorganisation (z.B. EU, SNF, Innosuisse, Stiftungen) abgelehnt wurden 
  • Kleinprojekte, die vornehmlich einer Erweiterung der Grundfinanzierung einer Forschungs- oder Arbeitsgruppe dienen
  • Kleinprojekte, die bestehende Projekte anderer Förderorganisationen ergänzen

Aufgrund der teilweise sehr grossen Anzahl an Anträgen müssen regelmässig auch Projekte abgelehnt werden, welche im Kern alle Anforderungen erfüllen. Für die finale Priorisierung und Auswahl der geförderten Projekte kommen weitere Kriterien wie Antragsqualität, Einschätzung der Erfolgsaussichten, Diversifikation des Förderportfolios, etc. zum Zuge. Die Stiftung ist in ihren Förderentscheiden autonom und es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung durch die Hasler Stiftung. Über Entscheide wird grundsätzlich keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Termine

Für die Einreichung von Kleinprojekt-Gesuchen sind keine Fristen zu beachten. Die Hasler Stiftung entscheidet über Kleinprojekte in der Regel innerhalb von 30 Tagen.

Einreichung von Gesuchen

Als Gesuchssprachen sind englisch oder deutsch zugelassen. Kleingesuche sind mit dem offiziellen Formular der Hasler Stiftung einzureichen:

Form for Small Projects (PDF)

Dieses dient zugleich als Wegleitung für die Abfassung des Gesuches.


Bitte gehen Sie wie folgt vor:

  1. Laden Sie das Gesuchsformular herunter und füllen Sie es aus.
  2. Erstellen Sie die erforderlichen Anhänge als PDF-Dateien.
  3. Fügen Sie Formular und Anhänge zu einem PDF-Dokument zusammen.
  4. Registrieren Sie sich auf unserer Antragswebseite und vervollständigen Sie Ihr Profil. Erst danach können Sie ihren Antrag einreichen. Füllen Sie dazu die geforderten Felder aus und sichern Sie Ihre Angaben. Danach können Sie die Formulare und Anhänge hochladen und Ihr Gesuch einreichen.
  5. Durch das Einreichen eines Gesuches akzeptieren Sie unsere Datenschutzbestimmungen, die Sie auf unserer Website finden.