Die Hasler Stiftung unterstützt Projekte der wissenschaftlichen oder technischen Spitzenforschung von Hochschulen und hochschulähnlichen Institutionen entsprechend ihrem Potential für den Wissenschafts- oder Wirtschaftsstandort Schweiz.
Unter „Hochschulen» werden Universitäten, die Eidgenössisch Technischen Hochschulen und ihre Annexanstalten sowie Fachhochschulen verstanden. Als „hochschulähnliche Institutionen» gelten nicht-kommerzielle halbstaatliche oder private Forschungs- und Entwicklungsinstitutionen.
Wichtige Einschränkungen
- Der Sitz der geförderten Institution muss in der Schweiz liegen.
- Die Projektresultate müssen öffentlich zugänglich sein.
- Projekte, die in den Förderbereich des Schweizerischen Nationalfonds (SNF) oder der Schweizerischen Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse) fallen, werden von der Hasler Stiftung nicht unterstützt.
- Die Hasler Stiftung übernimmt keine Overhead-Kosten für die zentrale Infrastruktur, sondern befolgt diesbezüglich die Handlungsempfehlung SwissFoundations betreffend Overhead-Kosten (PDF).
Förderinstrumente
- Förderprogramme (thematische Ausschreibungen)
Die Förderung der Hasler Stiftung erfolgt schwerpunktsmässig im Rahmen von Förderprogrammen.
- Freie Förderung
Projektanträge , die nicht im Rahmen eines Förderprogramm gestellt werden können und die begründbar nicht in den Förderbereich von SNF oder Innosuisse fallen, können im Rahmen der freien Förderung eingereicht werden.
- Innovationsprojekte
Projekte an Hochschulen oder nicht-kommerziellen Forschungsinstitutionen, die eine Innovation im Markt und nicht blossen Erkenntnisgewinn zum Ziel haben, werden ebenfalls im Rahmen der freien Förderung unterstützt. Diese Unterstützung kommt primär einem Post-Doktoranden oder Fachhochschul-Absolventen zu, der für eine begrenzte Zeit an seiner Hochschule angestellt bleiben kann, um aus einer neu entwickelte Technologie in ein marktfähiges Produkt zu erzeugen. Die entsprechende Finanzierung erfolgt über das gastgebende Hochschulinstitut.